
Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Schneckerhauses“:
- Bei diesen Vereinbarungen handelt es sich um Allgemeine
Geschäftsbedingungen iSd §§ 305 ff BGB, (AGBs)
- Diese AGBs gelten für sämtliche sog. „Beherbergungsverträge“,
die im Rahmen der vertraglichen Verbindungen im Zusammenhang
mit dem „Schneckerhaus“ stehen.
- Die Vertragspartner des Verwenders erkennen die Geltung dieser
AGBs im Rahmen ihrer schuldrechtlichen Beziehungen zu Matthias Otto (als
Verwender) an.
- Ein Verbringen von Speisen und Getränken in den räumlichen
Geltungsbereich des „Schneckerhauses“ seitens der Vertragspartner des
Verwenders ist nicht gestattet.
- Das Entfernen von Speisen und Getränken aus diesem räumlichen
Geltungsbereich ohne oder gegen den Willen des Verwenders ist nicht
gestattet.
- Hiermit wird –soweit im Rahmen des § 38 ZPO zulässig- eine
Gerichtsstandsvereinbarung bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten dergestalt
getroffen, dass sich der Gerichtsstand nach dem Geschäfts-, bzw Betriebssitz
des Verwenders bestimmt.
- Es wird ausdrücklich auf das „Pfandrecht des Gastwirts“ iSd §
704 BGB seitens des Verwenders hingewiesen, dessen Geltendmachung sich Herr
Matthias Otto vorbehält.
- Es wird auf die umfängliche Minderung eines eventuell geltend
gemachten Schadens der Vertragspartner des Verwenders durch deren unter
Umständen vorliegenden
Mitverschuldens iSd § 254 BGB (eventuell iVm §§ 278,
1626, etc.) hingewiesen.
- Eine Erfüllung iSd § 362 BGB der Gegenleistung im Rahmen der
„Beherbergungsverträge“ seitens der Vertragspartner des Verwenders tritt
ausschließlich mittels Barzahlung ein. Schecks, EC-Karten oder ähnliches
wird nicht akzeptiert.
- Der Verwender schließt für sog. „Nebenpflichten“ iSd 241 II BGB
die Haftung für einfache Fahrlässigkeit iSd § 276 I, II BGB aus.
- Veranstaltungen innerhalb des „Schneckerhauses“ seitens des
Verwenders erfolgen ausschließlich zu genau vorher terminierten Zeiten,
wobei auf den Vorbehalt des Verwenders bezüglich zeitlicher Änderungen
und/oder Irrtümer hingewiesen wird.
- Im Rahmen der sog. „Themenabende“ wird darauf hingewiesen, dass
sich das Buffet ausschließlich auf den jeweiligen Vorrat des Verwenders
beschränkt, sog. „Nur-solange-Vorrat-reicht-Klausel“.
- Im Zusammenhang mit den „Buffet“-, bzw „Themenabenden“ wird
darauf hingewiesen, dass eine personelle Übertragung der sog. „Bonus-Hefte“
nicht zulässig ist.
- Ausschließlich vollständig ausgefüllte „Bonus-Hefte“ dergestalt,
dass der Inhaber des Heftes eindeutig identifizierbar ist, werden
abgestempelt.
- Bei jedem ordnungsgemäß bezahlten „Buffetabend“ erfolgt unter
den eben genannten Voraussetzungen eine „Abstempelung“.
- Nach neun bezahlten Buffets erfolgt eine „Gutschrift“ für den
Inhaber des Heftes derart, dass das zehnte Buffet kostenlos erfolgt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass eine eigenmächtige
Abstempelung, Veränderung oder Verfälschung des „Bonus-Heftes“ seitens der
Vertragspartner des Verwenders gegebenenfalls zu zivil- und/oder
strafrechtlichen Ersatzansprüchen seitens des Verwenders führen kann.
- Der Inhaber des Bonus-Heftes ist dergestalt für das Heft
eigenverantwortlich, dass kein Ersatz bei Verlust seitens des Verwenders
gewährt wird.
- Eine zeitliche Übertragung der Bonus-Hefte auf die nachfolgende
Saison ist dergestalt möglich, dass eine sog. „Nachstempelung“ erfolgt.
- Es wird darauf hingewiesen, dass weder eine Barauszahlung im
Rahmen der Einlösung der Gutschrift (nach neun Essen) möglich ist, noch eine
Einlösung im Rahmen der sog. „Grillsaison“ erfolgen kann. Ebenfalls nicht
möglich ist die Einlösung zu „Tagespreisen“. Dh: Die Gutschrift erfolgt
ausschließlich im Rahmen eines „Themenabends“.
- Es wird auf den Vorbehalt von Änderungen oder Irrtümern seitens
des Verwenders auch im Rahmen der „Themenabende“ hingewiesen.
Schneckerhaus Betzenstein
¨ Inh. Matthias Otto
¨ Hauptstraße 49 ¨
91282 Betzenstein
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Telefon: +49
09244 307 ¨ Telefax: +49 09244 1760
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