Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Schneckerhauses“:

 

  1. Bei diesen Vereinbarungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSd §§ 305 ff BGB, (AGBs)
  2. Diese AGBs gelten für sämtliche sog. „Beherbergungsverträge“, die im Rahmen der vertraglichen Verbindungen im Zusammenhang  mit dem „Schneckerhaus“ stehen.
  3. Die Vertragspartner des Verwenders erkennen die Geltung dieser AGBs im Rahmen ihrer schuldrechtlichen Beziehungen zu Matthias Otto (als Verwender) an.
  4. Ein Verbringen von Speisen und Getränken in den räumlichen Geltungsbereich des „Schneckerhauses“ seitens der Vertragspartner des Verwenders ist nicht gestattet.
  5. Das Entfernen von Speisen und Getränken aus diesem räumlichen Geltungsbereich ohne oder gegen den Willen des Verwenders ist nicht gestattet.
  6. Hiermit wird –soweit im Rahmen des § 38 ZPO zulässig- eine Gerichtsstandsvereinbarung bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten dergestalt getroffen, dass sich der Gerichtsstand nach dem Geschäfts-, bzw Betriebssitz des Verwenders bestimmt.
  7. Es wird ausdrücklich auf das „Pfandrecht des Gastwirts“ iSd § 704 BGB seitens des Verwenders hingewiesen, dessen Geltendmachung sich Herr Matthias Otto vorbehält.
  8. Es wird auf die umfängliche Minderung eines eventuell geltend gemachten Schadens der Vertragspartner des Verwenders durch deren unter Umständen vorliegenden  Mitverschuldens iSd § 254 BGB (eventuell iVm §§ 278, 1626, etc.) hingewiesen.
  9. Eine Erfüllung iSd § 362 BGB der Gegenleistung im Rahmen der „Beherbergungsverträge“ seitens der Vertragspartner des Verwenders tritt ausschließlich mittels Barzahlung ein. Schecks, EC-Karten oder ähnliches wird nicht akzeptiert.
  10. Der Verwender schließt für sog. „Nebenpflichten“ iSd 241 II BGB die Haftung für einfache Fahrlässigkeit iSd § 276 I, II BGB aus.
  11. Veranstaltungen innerhalb des „Schneckerhauses“ seitens des Verwenders erfolgen ausschließlich zu genau vorher terminierten Zeiten, wobei auf den Vorbehalt des Verwenders bezüglich zeitlicher Änderungen und/oder Irrtümer hingewiesen wird.
  12. Im Rahmen der sog. „Themenabende“ wird darauf hingewiesen, dass sich das Buffet ausschließlich auf den jeweiligen Vorrat des Verwenders beschränkt, sog. „Nur-solange-Vorrat-reicht-Klausel“.
  13. Im Zusammenhang mit den „Buffet“-, bzw „Themenabenden“ wird darauf hingewiesen, dass eine personelle Übertragung der sog. „Bonus-Hefte“ nicht zulässig ist.
  14. Ausschließlich vollständig ausgefüllte „Bonus-Hefte“ dergestalt, dass der Inhaber des Heftes eindeutig identifizierbar ist, werden abgestempelt.
  15. Bei jedem ordnungsgemäß bezahlten „Buffetabend“ erfolgt unter den eben genannten Voraussetzungen eine „Abstempelung“.
  16. Nach neun bezahlten Buffets erfolgt eine „Gutschrift“ für den Inhaber des Heftes derart, dass das zehnte Buffet kostenlos erfolgt.
  17. Es wird darauf hingewiesen, dass eine eigenmächtige Abstempelung, Veränderung oder Verfälschung des „Bonus-Heftes“ seitens der Vertragspartner des Verwenders gegebenenfalls zu zivil- und/oder strafrechtlichen Ersatzansprüchen seitens des Verwenders führen kann.
  18. Der Inhaber des Bonus-Heftes ist dergestalt für das Heft eigenverantwortlich, dass kein Ersatz bei Verlust seitens des Verwenders gewährt wird.
  19. Eine zeitliche Übertragung der Bonus-Hefte auf die nachfolgende Saison ist dergestalt möglich, dass eine sog. „Nachstempelung“ erfolgt.
  20. Es wird darauf hingewiesen, dass weder eine Barauszahlung im Rahmen der Einlösung der Gutschrift (nach neun Essen) möglich ist, noch eine Einlösung im Rahmen der sog. „Grillsaison“ erfolgen kann. Ebenfalls nicht möglich ist die Einlösung zu „Tagespreisen“. Dh: Die Gutschrift erfolgt ausschließlich im Rahmen eines „Themenabends“.
  21. Es wird auf den Vorbehalt von Änderungen oder Irrtümern seitens des Verwenders auch im Rahmen der „Themenabende“ hingewiesen.

 


Schneckerhaus Betzenstein   ¨ Inh. Matthias Otto  ¨ Hauptstraße 49 ¨ 91282 Betzenstein ¨
Telefon: +49 09244 307 ¨ Telefax: +49 09244 1760 ¨ E-Mail:info@schneckerhaus.de